Ä Echomailkoordination in der Region 24 (2:2443/2161) ÄÄÄÄÄÄÄÄÄ ECHOCOORD.GER Ä Msg : 2001 of 2006 Scn From : Andreas Berge 2:24/2 Do 14. Mai 98 18:28 To : Alle Fr 15. Mai 98 07:04 Subj : Aktueller Text zum EFC-Verfahren ÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ Das EFC-Verfahren Ein Verfahren zur Echogruendung in Region 24 Stand: 14.05.1998 Vorwort 1 Methoden der Echogruendung 1.1 Das alte Verfahren 1.2 Das EFC-Verfahren 2 Echogruendung nach dem EFC-Verfahren 2.1 Zustaendigkeit / Aufgaben 2.2 Aufgaben des EFC 2.2.1 Pruefung der Rules 2.2.2 Abstimmung 2.2.3 Auswertung und Ergebnis 2.3 Nachvollziehbarkeit 2.4 Echo auf Probe 3 Formalitaeten 3.1 Rules vom NEC an den EFC 3.2 Abstimmung ueber ein Echo 3.2.1 Aufruf zur Abstimmung 3.2.2 Stimmberechtigung 3.2.3 Stimmabgabe der *ECs 4 NetMail-Routing 5 EFC 6 NEC Anhang A Geschichtliches B Aenderungen an diesem Text Vorwort Dieses Dokument wurde im Auftrag des REC erstellt. Es soll dem reibungslosen Ablauf zur Gruendung von Echos gemaess EchoPol1 und RegPol dienen und eine Alternative zu dem bisherigen Verfahren bieten. Dazu wurde die Funktion des "Echo Foundation Coordinator" (kurz: EFC) geschaffen, der Echogruendungen im Auftrag des REC koordiniert. Derzeit ist Andreas Schlagner (2:2450/115, NEC-2450) mit dieser Aufgabe betraut. 1 Methoden der Echogruendung Es gibt im wesentlichen zwei Methoden, ein Echo zu gruenden: Zum einen das "EFC-Verfahren", mit dem sich dieses Dokument hauptsaechlich beschaeftigt, und zum anderen das Verfahren, das vor der Einfuehrung des EFC-Verfahrens ueblich war und z.T. auch heute noch angewendet wird. 1.1 Das alte Verfahren Frueher - vor dem EFC-Verfahren - wurde ein Echo in der Regel gegruendet, indem es auf einem oder mehreren Systemen angelegt und dann fuer die Verbreitung gesorgt wurde. Ein neues Echo wurde entweder an den grossen Systemen vorbei geroutet oder der Echogruender und seine Helfer (meist der direkte Uplink und der NEC) versuchten es auf einem oder mehreren grossen Echo-Servern zu etablieren. 1.2 Das EFC-Verfahren Durch die Einfuehrung des EFC-Verfahrens im Sommer 1996 wurde eine Alternative dazu geschaffen. Mit dem EFC-Verfahren besteht die Moeglichkeit, neue Echos mit geringem Aufwand fuer den Echogruender direkt auf den Ring-0 Systemen des R24-Backbone anlegen zu lassen, womit die sofortige Verbreitung eines Echos auf den wichtigsten EchoMail-routenden Systemen der Region 24 gegeben ist. Zuvor findet eine Abstimmung ueber diese spezielle Foerderung eines Echos statt, die in den folgenden Abschnitten naeher erlaeutert wird. Sollte die Entscheidung ueber ein Echo negativ ausfallen, heisst das aber nicht, dass die Gruendung des Echos generell untersagt waere. Es steht dem Gruender frei, sein Echo nach dem alten Verfahren zu gruenden und zu etablieren. 2 Echogruendung nach dem EFC-Verfahren 2.1 Zustaendigkeit / Aufgaben Zustaendig fuer die Eroeffnung eines Echos ist der NEC des Echogruenders. Der NEC sollte den Gruender zunaechst ueber die beiden moeglichen Wege der Echogruendung informieren (z.B. indem er ihm diesen Text zur Verfuegung stellt), damit sich dieser fuer eines der Verfahren entscheiden kann. Der Gruender verfasst dann in Zusammenarbeit mit seinem NEC die Rules des zu gruendenen Echos. Beide - insbesondere der NEC - pruefen dabei, ob es thematische Ueberschneidungen mit bereits existierenden Echos gibt und ob es hinsichtlich der aktuell gueltigen Policies zu Problemen kommen kann. Zusaetzlich sollten - in dem fuer Laien moeglichen Rahmen - das Thema und die Rules des Echos auf etwaige Verstoesse gegen deutsche oder internationale Gesetze ueberprueft werden. Desweiteren prueft der NEC den Rules-Header sowie den Namen des Echos und den Dateinamen der Rules. Sind alle Voraussetzungen fuer die Gruendung erfolgt, schickt der NEC die Rules als Datei per File-Attach an den EFC. 2.2 Aufgaben des EFC 2.2.1 Pruefung der Rules Nach Erhalt werden die Rules einer letzten (kurzen) Pruefung durch den EFC unterzogen, die sich hauptsaechlich auf den Rules-Header konzentriert, damit spaetere Probleme bei der Verarbeitung der Rules durch den REC ausgeschlossen werden koennen. Sollten die Rules (technische) Fehler enthalten, werden der zustaendige NEC sowie der Echogruender darueber informiert. In der Regel wird der EFC dabei auch um die Zusendung einer korrigierten Rules-Datei bitten. Der EFC wird fehlerhafte Rules nicht aendern, um zu gewaehrleisten, dass er und der Gruender die gleichen Rules besitzen. 2.2.2 Abstimmung Sind die Rules in Ordnung, leitet der EFC die Abstimmung ueber die ausserordentliche Foerderung der Echogruendung ein, in dem er einen entsprechenden Aufruf inklusive Echo-Rules als Mail in das Echo ECHOCOORD.GER stellt. 2.2.3 Auswertung und Ergebnis Nach der Abstimmung wertet der EFC die eingegangenen Stimmen aus und schickt das Ergebnis zusammen mit den Rules der Echos, fuer die die Abstimmung positiv ausging, an den REC. Der REC hat noch ein letztes Veto-Recht. Macht der REC davon keinen Gebrauch, wird er die Rules der neuen Echos ueber das File-Echo RULES24 verbreiten und die Echos in der Datei FIDOGER.NA (R24AREAS.LZH) aufnehmen. Parallel zum Senden der Rules an den REC legt der EFC die neuen Echos auf dem Ring-0 des Backbone der Region 24 (BBR-0) an. Das Anlegen der neuen Echos erfolgt demnach vor der Listung in der FIDOGER.NA, so dass die Echos zum Zeitpunkt der Listung auf jeden Fall auf dem Backbone verfuegbar sind. Das Abstimmungsergebnis wird anschliessend als Mail in das Echo ECHOCOORD.GER gestellt. Die Ergebnis-Mail enthaelt neben der Anzahl der JA, NEIN und ENHALTUNG Stimmen die Information, welcher *EC wie gestimmt hat. 2.3 Nachvollziehbarkeit Anhand der Ergebnis-Mail kann jeder *EC pruefen, ob seine Stimme korrekt gewertet wurde. Zusaetzlich koennen die Stimm-Mails zu einem Echo von jedem Stimmberechtigten bis zu drei Monate nach der Abstimmung auf Verlangen beim EFC eingesehen werden. Die Herausgabe geschieht in der Regel in Form einer Text-Datei, die auf Hold gelegt wird. Nach Absprache und den technischen Gegebenheiten sind auch andere Formen moeglich. 2.4 Echo auf Probe Jedes neu gegruendete Echo wird vom EFC eine Zeit lang beobachtet. Nach Ablauf von drei Monaten, sollte das Echo einen konstanten Traffic und ein gewisses Mailvolumen vorweisen koennen. Erfuellt ein Echo diese Forderungen nicht, wird der Moderator gebeten, fuer Traffic im Echo zu sorgen oder das Echo zu schliessen. Sollte der Mailfluss nach einer weiteren Frist nicht auf ein angemessenes Mass ansteigen, wird das Echo aus der FIDOGER.NA genommen und gegebenenfalls in der FIDOKILL.NA gelistet. Feste Werte fuer Mailfluss und Volumen sind wegen verschiedener Themen nicht moeglich. Ein Echo, welches auf wenig Traffic ausgelegt ist, wird daher auch nicht mit High-Traffic Echos verglichen und gleich bewertet. 3 Formalitaeten 3.1 Rules vom NEC an den EFC Die vom Gruender und vom NEC ausgearbeiteten Rules fuer ein neues Echo schickt der NEC zusammen mit einer kleinen Nachricht als Datei an den EFC. Die Rules-Datei wird per File-Attach an die Mail gehaengt. Es ist wichtig, dass der EFC eine exakte Kopie der Rules (inkl. Header und Dateiname) erhaelt, die der Gruender besitzt. Der NEC sollte die Rules vor dem Absenden auf jedenfall noch mal kurz pruefen (insbesondere den Header des Rules), um Verzoegerungen zu vermeiden. Der EFC wird technische Fehler in den Rules nicht korrigieren. 3.2 Abstimmung ueber ein Echo 3.2.1 Aufruf zur Abstimmung Der Aufruf zur Abstimmung ueber ein neues Echo wird im Echo ECHOCOORD.GER gepostet. Diese Mail wird etwa wie folgt aussehen: ----- schnipp ------------------------------------------------ From: EFCvote To : *ECs Subj: Neues Echo : Text: Ein neues Echo soll gegruendet werden. Stimmabgabe bis zum dd.mm.jjjj an EFCvote@2:2450/115. Moegliche Stimmen: JA NEIN ENTHALTUNG - Rules : ---------------------------------------------------- - Ende der Rules --------------------------------------------- ----- schnapp ------------------------------------------------ 3.2.2 Stimmberechtigung Stimmberechtigt sind alle NECs sowie der REC der Region 24. Die NECs sind gehalten, ihre Entscheidung nach reiflicher Ueberlegung und nicht aus dem Bauch heraus zu treffen. Eine netzinterne Abstimmung ist moeglich und liegt im Ermessen jedes einzelnen NECs. 3.2.3 Stimmabgabe der *ECs Die Stimmen muessen per NetMail (geroutet oder per Crash) an den EFC geschickt werden und ein klares Votum (JA, NEIN oder ENTHALTUNG) enthalten. Die Stimmen muessen bis zu dem in der EchoMail angegebenen Datum (in der Regel bis zum 10. Tag nach dem Aufruf) beim EFC eingehen. Es gilt das Datum des Eingangs der Mails, nicht das Absendedatum. 4 NetMail-Routing Der EFC hat wie die meisten NECs einen direkten Link zum REC. Es duerfte daher fuer viele NECs sinnvoll sein, NetMails an den EFC ueber den REC zu routen. Der EFC pollt vor jeder Auswertung noch einmal beim REC, um noch auf Hold liegende NetMail abzuholen. CrashMail ist natuerlich ebenfalls moeglich, bedeutet aber vermeidbare Kosten, wenn man einen Link mit dem REC hat. "Normal" geroutete Stimmen werden auch akzeptiert, sollten aber wegen der nicht absehbaren Laufzeit fruehzeitig abgesendet werden. Reklamationen wegen nicht beruecksichtigter Stimmen sind nur moeglich, wenn die Mail per CrashMail oder direkt ueber den REC geroutet eingeht. 5 EFC Der EFC wird nicht gewaehlt. Er wird vom REC eingesetzt und kann auch jederzeit wieder abgesetzt werden. Schwerwiegender Missbrauch der Funktion des EFC fuehrt zur sofortigen Neubesetzung der Position des EFC. Der EFC entscheidet auf Regionsebene in erster Instanz ueber die Echogruendung. Das letzte Wort hat jedoch der REC. 6 NEC Der EFC ist auf die Zusammenarbeit mit den NECs angewiesen. Wuensche fuer Echogruendungen, die nicht ueber den NEC sondern direkt vom Gruender beim EFC eingehen werden grundsaetzlich mit dem Verweis auf den zustaendigen NEC abgewiesen. Sollte ein NEC nicht Willens oder nicht in der Lage sein, die Vorbereitungen fuer Echogruendungen durchzufuehren, so kann das betreffende Netz eine Ersatzperson dafuer bestimmen. Dieser "EFC auf Netzebene" hat dann auch Stimmrecht bei den Abstimmungen (der NEC dagegen nicht). Weigert sich ein NEC das EFC-Verfahren zu unterstuetzen und stellt das Netz auch keinen Vertreter in diesen Belangen, so bleibt den Teilnehmern des Netzes nur das alte Verfahren. Anhang A Geschichtliches Mitte 1996 - Einfuehrung des EFC-Verfahrens in Region 24 durch den damaligen REC24 Bernd Hohmann (2:2465/317) mit Markus Mueller (2:2455/431) als EFC. 04.02.1997 - Andreas Berge (2:2437/40) wird zweiter EFC. 28.08.1997 - Andreas Schlagner (2:2450/115) wird EFC. B Aenderungen an diesem Text Mitte 1996 - Erste Version EFC-Textes von Markus Mueller. 20.10.1996 - Version 1.1 des EFC-Textes von Markus Mueller. 11.12.1997 - Vor-Version 2.0 des EFC-Textes nach kompletter Ueberarbeitung durch Andreas Berge. 16.12.1997 - Korrekturen von Andreas Schlagner eingearbeitet. 15.01.1998 - Korrekturen von Michael Heydekamp eingearbeitet. 14.05.1998 - Zur Veroeffentlichung in ECHOCOORD.GER und RECLISTE den Hinweis "Pre-Release" entfernt. Hannover im Mai 1998 Andreas Berge --- * Origin: Requestbar als EFC_VERF.TXT bei (2:24/2)